





Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Florian Bähr ETFB Elektrotechnik
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Florian Bähr ETFB Elektrotechnik im Bereich Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfung, Instandhaltung und Service von Gaswarnanlagen sowie elektrotechnischen Anlagen und Systemen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang
Maßgeblich sind Angebot, Auftrag, Leistungsbeschreibung oder Wartungsvertrag. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine ununterbrochene Betriebsfähigkeit der Gesamtanlage.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- uneingeschränkter Zugang zu allen Anlagenteilen besteht,
- betroffene Bereiche und Mitarbeiter vor Prüfungen informiert werden,
- sicherheitsrelevante oder empfindliche Anlagenteile geschützt oder außer Betrieb genommen werden,
- erforderliche Abschaltungen oder Freigaben erfolgen.
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, haftet er für daraus entstehende Schäden selbst. Wartezeiten oder Zusatzaufwand werden gesondert berechnet.
§ 4 Funktionsprüfungen, Prüfgas- und Simulationstests
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur ordnungsgemäßen Wartung, Inbetriebnahme oder Prüfung Funktions- und Sicherheitstests erforderlich sind.
Hierbei können insbesondere durch Prüfgas-, Simulationen oder Testauslösungen folgende Ereignisse auftreten:
- Auslösung von Alarmen,
- Schaltung von Relais oder Notabschaltungen,
- Abschaltung von Maschinen, Brennern, Lüftungen oder Produktionsanlagen,
- Unterbrechung von Betriebs- oder Produktionsprozessen.
Diese Vorgänge sind technisch erforderlich und stellen keinen Mangel der Leistung dar.
Der Auftraggeber hat vor Durchführung der Tests geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Erfolgen Tests auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers im laufenden Betrieb, erfolgt dies ausschließlich auf dessen Risiko.
§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
- Produktionsausfälle,
- Betriebsunterbrechungen,
- entgangenen Gewinn,
- Datenverluste,
- Schäden an nachgeschalteten oder fremden Anlagen,
- Ansprüche Dritter.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung je Schadensfall begrenzt.
Eine Haftung für Schäden, die durch bestimmungsgemäße Testauslösungen oder Funktionsprüfungen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 6 Verantwortung für Gesamtanlage und Fremdsysteme
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Planung, Funktion oder Sicherheit der Gesamtanlage, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
Die Integration in übergeordnete Steuerungen oder Fremdsysteme erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und gelieferten Komponenten.
§ 8 Versicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Anlagen sowie betriebliche Risiken ausreichend zu versichern.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz von Florian Bähr ETFB Elektrotechnik.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wo sitzen wir?
ETFB Elektrotechnik
Inhaber: Florian Bähr
Orionstraße 45
99092 Erfurt
Telefon: 0361/67968574
Mobil: 0176/57652693